Warum es Sinn macht, sein Testament zu verfassen

Unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge hat man vielleicht eigene Vorstellungen, was mit dem Besitz nach dem eigenen Versterben geschehen soll. In diesem Fall ist es sinnvoll, ein Testament anzufertigen.

Das darf jeder, der volljährig ist und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Wichtig ist, dass es vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst wurde. Angaben zu Namen, Ort und Datum müssen eindeutig angegeben sein.

Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testamentes ist es ratsam, einen Notar einzuschalten. Insbesondere, wenn die Vermögensverhältnisse komplexer sind. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar legt alles nieder und zur Unterschrift vor.

Die Änderung oder das Widerrufen eines Testamentes ist jederzeit möglich. Empfehlenswert ist es, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des Dokuments anzugeben.