Erste Informationen zum Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und besagt, dass Familienmitgliedern je nach Verwandtschaftsgrad ein Pflichtteil des Erbes zusteht. Das BGB tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlassen hat.

Die Verteilung gliedert sich nach Erben:

  • erster Ordnung: Ehepartner, eheliche und nichteheliche Kinder, Enkel und Urenkel,
  • zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten und
  • dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform von 2010 höher am Erbe beteiligt.

Man sollte sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge informieren. Durch eine frühzeitige Schenkung kann möglicherweise die Höhe der Erbschaftssteuer verringert werden.

Für eine juristisch einwandfreie Ausführung empfehlen wir, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen.

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